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Regulatorische Änderungen bei der IFRS-Berichterstattung von Versicherungsunternehmen

Im Juli 2010 wurde der Exposure Draft zu einem überarbeiteten Standard – IFRS 4 Phase II – veröffentlicht. Die Kommentierungsfrist zu diesem Exposure Draft endete am 30. November 2010. Es ist damit zu rechnen, dass weite Teile der vorgeschlagenen Regelung zusammen mit IFRS 9 ab dem 1. Januar 2013 verpflichtend anzuwenden sind.

 

Inhaltliche Eckpunkte

Nach dem Willen des IASB (International Accounting Standards Board) soll die Bewertung von Versicherungsverträgen im Wesentlichen auf drei Bausteinen beruhen:

  1. Der erste Baustein, die wahrscheinlichkeitsgewichtete Schätzung der zukünftigen Zahlungsströme, definiert alle aktuellen, unverzerrten und wahrscheinlichkeitsgewichteten Schätzungen von Zahlungsströmen, die im engen Zusammenhang zu dem Versicherungsvertrag stehen.
  2. Ein weiterer Baustein beinhaltet einen Zinssatz, mit dem die Zahlungsströme auf ihren Barwert diskontiert werden. Bei der Wahl des Zinssatzes sind neben der Dauer der Zahlungsströme auch Währungen oder eine zu erwartende Illiquidität einzubeziehen.
  3. Letztlich soll eine berechnete Marge Unsicherheiten und zukünftig erwartete Gewinne einpreisen. Der aktuelle Exposure Draft stellt hier noch zwei unterschiedliche Berechnungsmodelle vor, bei denen die Unsicherheiten entweder explizit oder als Kompositmarge zusammen mit den zu erwartenden Gewinnen ausgewiesen werden sollen.   

Neben den beschriebenen Bausteinen gibt es einen vereinfachten Ansatz für Verträge mit einer Deckungsdauer von höchstens zwölf Monaten.:

  • Zeichnungsmarge
  • Gewinne und Verluste zu Vertragsbeginn
  • Nicht-inkrementelle Akquisitionskosten
  • Anpassungen aufgrund von Erfahrungen und neuen Schätzungen
  • Zinsaufwendungen für Versicherungsverbindlichkeiten

Das IASB arbeitet zudem seit mehreren Jahren an der Ablösung vom IAS 39 – Rechnungslegung von Finanzinstrumenten – durch einen verbesserten Standard, welcher folgende Kriterien erfüllen soll:

  • Vereinfachung der Rechnungslegung von Finanzinstrumenten
  • Stärkere Konvergenz zwischen US-GAAP und IFRS zur Harmonisierung der wesentlichen globalen Rechnungslegungsstandards
  • Bereinigung von Schwachstellen, welche im sich im Rahmen der globalen Finanzkrise abzeichneten

Bis Jahresmitte 2011 soll IFRS 9 als neuer Rechnungslegungsstandard für Finanzinstrumente in finaler Fassung veröffentlicht werden, wobei nach derzeitiger Planung relativ enge Umsetzungsfristen für die einzelnen fachlichen Bestandteile zu erwarten sind. Folgende Themenfelder beinhalten umfangreiche Änderungen zum derzeit noch gültigen Standard IAS 39 und stellen vor allem Banken und Versicherer vor hohe Herausforderungen:

  • Kategorisierung und Bewertung von Finanzinstrumenten
  • Amortized Cost and Impairment: Künftige Berücksichtigung von Expected Losses auf Porfolioebene
  • Hedge Accounting: stärkere Harmonisierung mit der ökonomischen Steuerung
  • Asset and Liability Offsetting: Aufrechnung von Finanzinstrumenten

 

Unsere Expertise

In Zusammenarbeit mit zeb/ bieten wir neben der technischen Implementierung auch fachliche Unterstützung bzw. die Neueinführung der Rechnungslegungsvorschriften HGB/BilMoG bzw. IFRS an. Bei uns gibt es somit „alles aus einer Hand“: Wir sind einer der wenigen ganzheitlichen Anbieter, was unsere Kunden in hohem Maße schätzen.

Ihr Ansprechpartner

Florian Dehnerdt

Florian Dehnerdt

Senior Manager

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